AGB.

Allgemeines 

1. Die nachfolgenden AGB gelten fĂ¼r alle erteilten Aufträge an BEYOND FILMS vertreten durch Patrick Borgs. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 
2. Abweichende Vereinbarungen unterliegen der Schriftform und der ausdrĂ¼cklichen Zustimmung durch Patrick Borgs.
3. Bilder und Filme im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form 

Vertragsabschluss 

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Ă¼ber die im Impressum angegebenen Kontaktdaten eine Anfrage an Patrick Borgs zu senden ohne einen Auftrag verbindlich zu erteilen.
2. Der Auftraggeber erhält dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag ist 10 Werktage gĂ¼ltig und kann in dieser Zeit vom Auftraggeber angenommen werden.
3. Der Vertragsabschluss ist verbindlich, sobald der Auftraggeber das Angebot per E-Mail , telefonisch oder schriftlich angenommen hat.

Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat dafĂ¼r Sorge zu tragen, dass Patrick Borgs alle fĂ¼r die AusfĂ¼hrung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, SonderwĂ¼nsche, etc.).
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren und Filmen erlaubt ist.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder und Filme stets dem kĂ¼nstlerischen Gestaltungsspielraum des ausĂ¼benden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder MängelrĂ¼gen hinsichtlich des kĂ¼nstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
4. Der Auftraggeber trägt das Risiko fĂ¼r alle Umstände, die von Patrick Borgs nicht zu vertreten sind. Dazu zählen u. a. Bereitstellung von Produkten und Requisiten, das Nichterscheinen von Bevollmächtigten des Auftraggebers oder gebuchten Models und Statisten, höhere Gewalt oder fehlende Foto- und Drehgenehmigungen.
5. Der Auftraggeber Ă¼berlässt Patrick Borgs nur Objekte, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Ein Ersatzanspruch Dritter an Patrick Borgs ist daher ausgeschlossen.

Pflichten des Auftragnehmers ( Patrick Borgs)

1. Kostenerhöhungen sind von Patrick Borgs anzuzeigen, wenn eine Ăœberschreitung der ursprĂ¼nglichen Gesamtkosten von mehr als 15% zu erwarten ist.
2. Nicht zu erwartende Mehrkosten, wie z.B. Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, sind von Patrick Borgs umgehend beim Auftraggeber anzumelden. 3. Patrick Borgs fotografiert oder filmt im Rahmen der Foto- oder Filmproduktion des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden gegen Aufpreis in Auftrag geben.
4. Patrick Borgs liefert das Finalprodukt innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferzeit und in dem im Vertrag vereinbarten Dateiformat.
5. Patrick Borgs ist nicht verpflichtet zur Herausgabe der RAW Dateien bzw. Filmsequenzen.
6. Patrick Borgs verpflichtet sich zur Nachbesserung eventueller Mängel, wenn diese innerhalb von 5 Werktagen nach Ăœbergabe schriftlich angezeigt werden.

 VergĂ¼tung und Auslagen

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gĂ¼ltigen Mehrwertsteuer. Eine Ausweisung der MwSt ist laut Kleinunternehmerregelung nicht möglich.
2. Wird die fĂ¼r die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus GrĂ¼nden, die Patrick Borgs nicht zu vertreten hat, Ă¼berschritten, so erhält er auch fĂ¼r die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.
3. Sollte die Auftragserteilung fĂ¼r die AusfĂ¼hrung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemĂ¤ĂŸ der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.
4. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kĂ¼rzere Zahlungsfrist angegeben ist.
5. Anfallende Produktionskosten werden dem Auftraggeber laut Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
6. Foto- und Filmgenehmigungen sowie personenbezogene Genehmigungen bezĂ¼glich des Datenschutzes mĂ¼ssen vom Auftraggeber eingeholt werden. Jeglicher Anspruch von Dritten an Patrick Borgs ist somit ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte, Aufbewahrung

1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten VergĂ¼tung verbleiben die Foto- und Filmaufnahmen im Eigentum von Patrick Borgs.
2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der VergĂ¼tung an den Auftraggeber Ă¼ber. Die Nutzungsrechte sind im Vertrag festgehalten.
3. Patrick Borgs darf die Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung fĂ¼r Homepage, Blog und Sozial Media verwenden. DiesbezĂ¼glich ist der Auftraggeber dafĂ¼r verantwortlich die Teilnehmer an Foto- und Filmproduktionen darĂ¼ber in Kenntnis zu setzen. Jeglicher Anspruch Dritter an Patrick Borgs ist somit ausgeschlossen.
4. Patrick Borgs ist nicht verpflichtet die Daten der Foto- oder Filmaufnahmen aufzubewahren. Eventuelle Vereinbarungen darĂ¼ber sind im Vertrag festzuhalten.
5. Patrick Borgs verpflichtet sich dazu, keine Daten ohne Genehmigung des Auftraggebers, an Dritte weiterzugeben.

Haftung

1. FĂ¼r die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf fĂ¼r sich und seine ErfĂ¼llungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. FĂ¼r Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurĂ¼ckzufĂ¼hren sind, wird nicht gehaftet.
3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um SchadensersatzansprĂ¼che des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Schlussbestimmungen

1. Die Beziehungen zwischen Parteien regeln sich ausschlieĂŸlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
2. Salvatorische Klausel

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner